2 Gedanken zu „– StGB & Telekom

  1. keva

    Zumindest die Kommasetzung ist bei Telekom besser. Vielleicht wäre Telekom sogar klar, dass die Nichterreichbarkeit von Leistungen nicht mit dem gemeinten Sachverhalt identisch ist und ein s weniger hier möglicherweise mehr gewesen wäre? Fazit: very funny.

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