Weil es Methode sein könnte:
– Ich habe (vor etwa zwei Wochen) meinen Handy-Vertrag bei den Freunden von Vodafone schriftlich gekündigt. (Was ich schon seit ein paar Jahren hätte tun sollen.)
– Die Kündigung bekam ich schriftlich bestätigt.
– Am nächsten Tag ruft mich ein Vodafoner an und will nochmal über alles reden. Als er sich aber meine Verbindungsdaten anschaut, sieht es sehr schnell ein, dass das mit einer Vertragsverlängerung bei mir ganz bestimmt nichts wird. Er will mir aber einen Gutschein über 30 Euro schicken, denn ich einlösen kann, falls ich doch verlängere und ansonsten einfach wegwerfen soll.
– Ich bekomme Post von Vodafone. Allerdings keinen Gutschein sondern die – für Vodafone – freudige Nachricht: „…vielen Dank, dass Sie weiterhin Vodafone-Kunde bleiben wollen!“ Wusste ich gar nicht gar nicht, dass ich das will. Will ich auch gar nicht.
– Anruf bei der Kundenbetreuung. Die Angelegenheit ist schnell richtig gestellt. Wahrscheinlich war es „…ein Fehler im System“ aber weil ich ja zwei Wochen Widerrufsrecht hätte – auf den Widerruf, der gar nicht stattgefunden hat! – wäre das ja gar kein Problem.
Kann es sein, dass man als Vodafone-Kündiger nicht nur von dem Verein angerufen und bequatscht wird – sondern dass die Mitarbeiter dann standardmäßig erstmal die Kündigung als ‚widerrufen‘ eingeben? Ein wenig hatte ich bei meinem Anruf (zum Widerruf des Widerrufs der Kündigung) den Eindruck, dass man dort wenig überrascht ist und dass derartige „Fehler im System“ gar nicht soooo selten sind.
Und was wäre passiert, wenn ich meinen imaginären Widerruf nicht innerhalb der zwei Wochen Widerrufsfrist widerrufen hätte? Hätte ich dann eine neue einjährige Vertragslaufzeit am Bein gehabt? Und hätte nachweisen müssen, dass ich die Kündigung nicht widerrufen habe….?
Jaja, sowas kenne ich auch zur Genüge… Und diese Masche beschränkt sich nicht nur auf Handyprovider. Es gibt sowas auch in der Strom-, Versicherungs-, Telefon-Festnetz, […] -branche.
Eines gilt in jedem Fall: Falls Du als Verbraucher bzw. Kunde den Widerruf zur Kündigung erst nach Ablauf der zwei Wochen realisierst, ist der ungewollte Widerruf trotzdem nichtig. Denn dieser muss, so wie die Kündigung, frist- und formgerecht sein.
Auf Deutsch: Besteht dass Unternehmen auf den fortlaufenden Vertrag, weil die Kündigung widerrufen wurde, hat das Unternehmen schlechte Karten. Im Streitfall hat das Unternehmen nachzuweisen, dass der Widerruf erfolgt ist – und das geht nun wirklich nur schriftlich.
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