Heute fand in Hamburg die Volksabstimmung „Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie“ statt. Die nötige verfassungsändernde Wahlbeteiligung wurde jedoch nicht erreicht .
Im Kern ging es um folgende Punkte:
– Volksentscheide (als dritte Stufe direkter Demokratie nach Initiative und Volksbegehren) verbindlich machen.
– Die Hürden für das Inkrafttreten herabsetzen, indem 1. die Mindestbeteiligung gesenkt wird, und 2. die Abstimmungstermine zeitgleich mit anderen Wahlen stattfinden.
Letzteres war bei dieser Abstimmung nicht der Fall – was (auch) ein Grund war, weshalb die erfolderliche Wahlbeteiligung nicht erreicht wurde.
Hintergrund: Seit die CDU in Hamburg die Mehrheit der Bürgerschaft stellt, fanden zwei Volksentscheide statt. Beide erhielten die erforderlichen Mehrheiten, wurden jedoch nicht umgesetzt.
Beim ersten wurde über die Privatisierung der Krankenhäuser abgestimmt, das Volk sprach sich dagegen aus. Dennoch verkaufte die Stadt ihre Krankenhäuser an einen privaten Investor. Mittlerweile wird jedoch immer deutlicher, dass der Verkauf kein finanzieller Erfolg war.
Beim zweiten entschieden sich die Bürger für eine fortschrittliches Wahlsystem, bei dem durch mehrfache Stimmenabgabe die Bedeutung einzelner Lokalpolitiker größer und die Listenwahl (=Parteiwahl) eine untergeordnetere Bedeutung erhalten sollte. Auch dieses Vorhaben wurde nachträglich durch die CDU geführte Bürgerschaft geändert.
Weitere Infos unter „Hamburg – Wahlen“ oder „Stärkt den Volksentscheid„